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Hier möchten wir die Gelegenheit nutzen auf häufige Fragen (FAQ) von Interessenten einzugehen:


Wer darf ausstellen?
Auf den Reptilica-Börsen dürfen alle privaten und
gewerblichen Anbieter ausstellen, welche Terrarientiere anbieten möchten.

Wo findet die Börse statt?
Die 16. Reptilica findet in der Stadthalle Fürth statt. Eine genaue Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier.

Wann muss ich als Aussteller Vorort sein?
Sie können Ihren Stand von 04.00 - 08.00 Uhr aufbauen.  Der Aufbau muss bis 08.00 Uhr durchgeführt sein. Da ab 08.00 Uhr das Ordnungs- und Veterinäramt mit der Abnahme der einzelnen Stände beginnt!

Was darf alles ausgestellt werden?
In Fürth darf alles ausgestellt werden (Terrarientiere, ist ja eine Terraristikbörse), generell sind alle besonders giftigen und gefährlichen Tiere und Insekten nicht zulässig, alle nicht zulässigen Tiere finden Sie auch in unserer Börsenordnung

Wie werde ich Aussteller auf den Reptilica-Börsen?
Grundsätzlich genügt die vollständig ausgefüllte Anmeldung, welche Sie immer rechtzeitig auf www.Reptilica-Events.de vorfinden. Wichtig ist, dass Sie die Anmeldung so gut wie möglich ausfüllen. Alles Weitere übernehmen wir für Sie. Kurz nach der Anmeldung erhalten Sie eine entsprechende Rechnung, die Sie einfach begleichen. Dann sind Sie als Aussteller gemeldet und müssen nur noch zu den genannten Aufbauzeiten der Veranstaltung Vorort sein.

Wie viele Tiere oder Artikel darf ich ausstellen?
Es gibt dafür keine Einschränkung, Sie müssen nur darauf achten, dass die Tiere auf den Tischen nicht übereinander gestappelt werden. Sie müssen also ausreichend Tische buchen, sonst gibt es Probleme mit dem Veterinäramt. Die Tischgrößen sind immer in den Anmeldeformularen definiert.

Welche Größe dürfen meine Tiere haben?
Die Größe der Exponate (Tiere) ist nicht festgelegt und Sie haben von unserer Seite auch keine Einschränkungen. Vorausgesetzt, die Tiere sind auf der jeweiligen Börse zugelassen. Das können Sie immer der aktuellen Börsenordnung der Börsen entnehmen. Bitte achten Sie dringend darauf (Börsenordnung genau lesen), da das Veterinäramt jederzeit Aussteller ermahnen und sogar der Veranstaltung verweisen kann.